Vollmacht Strafverteidiger

Die Vollmacht dient nach Außen, d.h. bei Kontakten mit Behörden, Gerichten oder anderen Dritten, dem Nachweis, daß Sie uns beauftragt haben und wir für Sie tätig werden dürfen.

Die Vollmacht ist zugleich die Bestätigung der Auftragserteilung.

Zum Teil ist die Vorlage einer unterzeichneten Originalvollmacht zwingend notwendig, um wirksam für den Mandanten handeln zu können (z.B. in Verwaltungsgerichtsverfahren oder bei der Erklärung von Kündigungen). In vielen Fällen genügt dagegen zwar auch eine mündliche Vollmacht. Da auch in solchen Fällen immer wieder nach der schriftlichen Vollmacht gefragt wird, dient es der Verfahrensbeschleunigung, wenn man sogleich eine schriftliche Vollmacht vorlegen kann.

Bitte drucken Sie mindestens ein Exemplar aus und reichen Sie es unterzeichnet an uns zurück (Ort und Datum bitte nicht vergessen). Da in der Regel ein Originalexemplar der Vollmacht in unserer Handakte verbleibt und ein weiteres zu den Behörden- oder Gerichtsakten zu geben ist, ist es hilfreich, wenn Sie uns von Anfang an mehrere Exemplare der Vollmacht unterzeichnet zurücksenden.

Die Vollmacht erlischt ohne weiteres bei Beendigung des Mandats, für das sie erteilt worden ist.