Notfallnummer Strafverteidiger
Rufen Sie an:
0561 - 574 26 20

   Gerade in Strafsachen werden Ehepartner, Verwandte und Freunde durch die Verhaftung nahestehender Personen an Wochenenden oder in den Nachtstunden vor unlösbare Probleme gestellt. Wenn erst am folgenden Werktag ein Strafverteidiger erreicht werden kann, ist es in den meisten Fällen für eine effektive Verteidigung längst zu spät. Gleiches gilt für überraschende Durchsuchungsmaßnahmen in Wohnungen und Geschäftsräumen.

Unsere Notfall-Rufnummer steht Ihnen daher täglich 24 Stunden zur Verfügung (gerne auch per SMS / WhatsApp).

0152 - 327 30 284

    Bitte nutzen Sie die Notfallnummer ausschließlich für strafrechtliche Notfälle (Festnahmen, Durchsuchungen, polizeiliche Zwangsmaßnahmen) außerhalb der normalen Öffnungszeiten von Anwaltskanzleien.

    Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zu einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Auf diese Weise können Fehler verhindert werden, die im weiteren Verlauf des Verfahrens kaum noch ausgeglichen werden können. Die Weichen für die spätere Hauptverhandlung werden im Ermittlungsverfahren gestellt. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, man könne als Angeklagter in der Hauptverhandlung noch seine Unschuld beweisen. Tatsächlich enden weniger als 5% aller Hauptverhandlungen mit einem Freispruch! Hingegen ist statistisch belegt, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers nicht nur die Dauer von Zwangsmaßnahmen wie Untersuchungshaft oder Beschlagnahmen deutlich verkürzt, sondern sich auch im Strafmaß positiv für den Beschuldigten niederschlägt.

Natürlich können Sie uns auch jederzeit per E-Mail erreichen:

info@recht21.com

    Viele Anwaltsvereinigungen haben Notdienste in Strafsachen eingerichtet. Die entsprechenden Landgerichtsbezirke und Telefonnummern finden Sie in der örtlichen Presse oder den Telefonbüchern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebene Notrufnummer allein der Notfallnummer unserer Kanzlei ist.

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