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     Jeder Rechtsanwalt ist als Volljurist mit Befähigung zum Richteramt berechtigt und in der Lage, Ihnen auf allen Rechtsgebieten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Gleichwohl bilden sich in den meisten Kanzleien Arbeitsschwerpunkte heraus. Viele Anwälte konzentrieren sich auf eine Handvoll Fachbereiche oder haben sich gar nur auf eine Materie spezialisiert. Indessen berühren nur wenige Fälle lediglich ein einziges Rechtsgebiet. So kann beispielsweise ein mietrechtlicher Streit schnell auch steuer- und strafrechtliche Fragen aufwerfen, wenn der Mieter im Verlauf der Auseinandersetzung vorbringt, der Vermieter habe seine Mieteinnahmen nicht dem Finanzamt gemeldet und somit Steuerhinterziehung begangen.

      Bei einem Verkehrsunfall stellt sich oftmals nicht nur die Frage des Schadensersatzes. Zumeist gilt es daneben auch versicherungsrechtliche Probleme zu klären und den Mandanten gegen strafrechtliche Vorwürfe (z.B. fahrlässige Körperverletzung/Tötung, Trunkenheit im Verkehr) zu verteidigen. Unter Umständen ist auch die Fahrerlaubnis bedroht, weil die Staatsanwaltschaft oder die Fahrerlaubnisbehörde den Mandanten aufgrund der Umstände des Unfalls nicht mehr für geeignet hält, ein Fahrzeug im Verkehr zu führen. Schwere Verletzungen eines Unfallbeteiligten können zudem sozialrechtliche Fragen (z.B. Rente) berühren. Für Beamte kann sich sowohl dienstliches als auch außerdienstliches Fehlverhalten auf das Dienstverhältnis oder auf Pensionsansprüche auswirken. Jeder Fall bedarf daher eine umfassenden Begutachtung, um für den Mandanten nachteilige Folgen abzuwenden.

      In dem nebenstehenden Menü finden Sie die Rechtsgebiete, die in unserer Kanzlei quantitativ die Schwerpunkte bilden. Falls Sie glauben, Ihr Fall betreffe ein anderes Rechtsgebiet, stehen wir Ihnen für eine unverbindliche Nachfrage am Telefon oder per E-Mail gerne zur Verfügung. Nicht selten verstehen Juristen und juristische Laien etwas anderes unter einem bestimmten Begriff. Was der Rechtssuchende vielleicht als "Internetrecht" bezeichnen würde, tangiert in Wirklichkeit möglicherweise urheberrechtliche, markenrechtliche, kaufrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Fragen. So finden Sie z.B. Hinweise zur Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen in den Rubriken Inkasso und Zwangsvollstreckung.

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