Scheidung
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  Trennungsjahr vor Scheidung

Wünschen beide Ehepartner die Scheidung, muss man in der Regel ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor die Scheidung durch das Familiengericht ausgesprochen werden kann. In Ausnahmefällen, die die Unzumutbarkeit der Fortführung der Ehe begründen, kann die Trennungszeit verkürzt werden. Zumeist geschieht die Trennung durch Auszug eines Partners aus der ehelichen Wohnung. Aber auch das Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung ist als Trennung anerkannt (sog. Trennung von Tisch und Bett).

Stimmt ein Ehepartner der Scheidung nicht zu, bestimmt das Gesetz eine Trennungszeit von drei Jahren, bevor die Ehe geschieden werden kann. Ehescheidungsanträge können jedoch auch schon vor Ablauf der Trennungszeit eingereicht werden, da die Bearbeitung bei Gericht zumeist einige Monate in Anspruch nimmt. Kurzeitige Versöhnungsversuche unterbrechen die Trennungszeit nicht.

  Benötigt man für die Scheidung einen Anwalt?

Der Antragsteller, also der Ehepartner, der die Scheidung einreicht, benötigt hierfür einen Anwalt. Vor dem Familiengericht herrscht insoweit Anwaltszwang. Hierdurch soll verhindert werden, dass ein Ehepartner bei einer Ehekrise überstürzt und spontan, ohne anwaltliche Beratung, die Ehescheidung beantragt. Für den anderen Ehegatten ist die Vertretung durch einen Anwalt nicht vorgeschrieben. Er kann der Scheidung auch ohne Anwalt zustimmen.

Werden allerdings zusätzlich zur Scheidung weitere Anträge gestellt oder besondere Vereinbarungen getroffen, z.B. über Unterhaltsregelungen für den Partner oder die Kinder, über die Ehewohnung, den Hausrat, über den Zugewinnausgleich oder über den Verzicht auf den Versorgungsausgleich, müssen sich beide Ehegatten von einem Anwalt vertreten lassen.

  Was kostet eine Scheidung?

Bei einer Scheidung fallen Anwalts- und Gerichtskosten kann. Die Höhe bemisst sich im wesentlichen nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten.

Ungeachtet dessen besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe oder der Verfahrenskostenhilfe, falls Sie nicht in der Lage sind, die Kosten der Rechtsberatung oder Prozeßvertretung zu übernehmen.

  Gibt es die Online-Scheidung?

Einige Irrtümer und Richtigstellungen finden Sie in unserem Beitrag zur sog. Internetscheidung oder Online-Scheidung.

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