Reagieren Sie immer sofort!
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    Die Erfahrung zeigt, dass nicht wenige Menschen viel zu spät einen Anwalt aufsuchen, wenn das Kind bereits "in den Brunnen gefallen" und sämtliche Fristen abgelaufen sind.

    Eine erfolgreiche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hängt im Wesentlichen davon ab, dass Sie sofort reagieren und so früh wie möglich einen Anwalt aufsuchen, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie das Rechtsproblem auch selbst lösen können. Die meisten Rechtsbehelfe sind fristgebunden, d.h., nur innerhalb einer gesetzlichen Frist, die zumeist zwischen 1 Woche und 1 Monat beträgt, kann überhaupt ein Rechtsbehelf (z.B. Einspruch, Widerspruch, Beschwerde, Klage, Verteidigungsanzeige, Berufung, Revision) eingelegt werden. Werden diese Fristen versäumt, kommt es zumeist nicht mehr darauf an, ob Sie in der Sache Recht haben oder nicht. Nach Ablauf der Fristen werden Sie mit Ihren Einwänden nicht mehr gehört. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist es möglich, eine sogenannte "Wiedereinsetzung" in die abgelaufene Frist durchzusetzen.

    Die gesetzlichen Fristen beginnen regelmäßig mit der Zustellung der gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung zu laufen. Falls Sie sich nicht sicher sind, wann Ihnen einen Schriftstück zugegangen ist, zögern Sie keine Minute und nehmen Sie professionellen rechtlichen Rat in Anspruch. Denn viele Rechtsbehelfe können Sie nicht ohne Anwalt einlegen ("Anwaltszwang"). Das bedeutet: wenn Sie sich trotz Anwaltszwangs persönlich an die Gerichte wenden, wird Ihre Eingabe so behandelt, als hätten Sie sich nicht gemeldet.

Reagieren Sie deshalb sofort, wenn Ihnen beispielsweise eines der folgenden Schriftstücke zugeht:
  • eine Klageschrift
  • ein Urteil (auch sogenannte "Versäumnisurteile")
  • ein Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid
  • eine Anklageschrift
  • ein Strafbefehl
  • eine Verfügung der Staatsanwaltschaft
  • ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
  • ein behördlicher Bescheid, eine Verfügung oder Aufforderung
  • eine Ladung der Polizei
  • ein Widerspruchsbescheid
  • ein Bußgeldbescheid
  • eine Ladung zum Strafantritt

    Wichtige Schriftstücke erkennen Sie häufig daran, dass diese in einem gelben Briefumschlag stecken und einen Zustellungsvermerk nebst Zustellungsdatum tragen.

    Glauben Sie nicht, Ihnen könne nichts passieren, wenn Sie sich nicht melden. Im Gegenteil: Untätigkeit hat regelmäßig fatale Folgen. Warten Sie nicht, bis der Gerichtsvollzieher oder die Polizei vor Ihrer Tür stehen, um eine rechtskräftig gewordene Entscheidung zu vollstrecken. Gegen die Vollstreckung rechtskräftiger Entscheidungen kann auch ein Anwalt in den meisten Fällen nichts mehr ausrichten.

    Vertrauen Sie auch nicht darauf, dass Sie der Vollstreckung einer Entscheidung entgehen können, indem Sie die Tür nicht öffnen, ständig abwesend sind oder fortwährend umziehen. In fast allen Rechtsgebieten gibt es die Möglichkeit der zwangsweisen Vorführung. Früher oder später wird man Sie antreffen. Wenn Sie erst bei Ihrer Festnahme Entschuldigungen und "Ausreden" vorbringen, weshalb Sie bislang nicht reagiert haben, finden Sie oftmals kein Gehör mehr. Die Vollstreckung ist der Schlusspunkt eines langen Verfahrens. Sie hatten in der Regel mehrfach Gelegenheit, sich zu Ihrem Fall zu äußern. Wenn Sie von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch machen, können Sie sich nicht mehr erfolgreich darauf berufen, Sie hätten nichts gewusst. Auch die Behauptung, zuvor keine Schriftstücke erhalten zu haben, hat nur selten Erfolg. Zumeist kann Ihnen nachgewiesen werden, dass ihnen die Schriftstücke ordnungsgemäß zugestellt worden sind. Es hilft Ihnen nicht, wenn Sie Ihren Briefkasten nicht leeren, Post nicht öffnen oder hinterlegte Briefe nicht auf der Poststelle abholen. Das Schriftstück gilt gleichwohl als zugegangen - mit allen nachteiligen Konsequenzen.

    Stecken Sie daher nicht den Kopf in den Sand, wenn Sie unangenehme Post erhalten. Ein Rechtsanwalt mag Geld kosten. Die Konsequenzen, die Ihnen bei Untätigkeit drohen, sind oftmals weitaus schwerwiegender und teurer (Verhaftung, Vorführung, Kontosperrung, Gehaltspfändung, Führerscheinentzug, Arbeitsplatzverlust, usw.).

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E-Mail: info@recht21.com

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