Unterhalt
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    Ehe und Verwandtschaft begründen Unterhaltspflichten und Unterhaltsansprüche. In der Praxis haben Ansprüche des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten sowie Unterhaltsansprüche der Kinder die größte Bedeutung. Aber auch Unterhaltspflichten der Kinder gegenüber ihren Eltern, insbesondere wenn diese pflegebedürftig werden, spielen zunehmend eine Rolle.

Der Streit darüber,

  • ob eine Unterhaltspflicht besteht
  • wer unterhaltspflichtig und wer unterhaltsberechtigt ist
  • wie lange und in welcher Höhe Unterhalt zu gewähren ist

gehört zu den schwierigen tatsächlichen und rechtlichen Fragen des Familienrechts. Zugunsten des Unterhaltsgläubigers sind das gesamte Einkommen und alle finanziellen Vorteile des Unterhaltsschuldners zu ermitteln und die Waagschale zu werfen. Umgekehrt sind im Interesse des Unterhaltsverpflichten sämtliche Belastungen zu berücksichtigen, um überhöhten Unterhaltsforderungen zu begegnen.

Sie möchten Unterhalt für sich oder Ihr Kind gegenüber Ihrem (Ex-) Partner bzw. anderen Elternteil geltend machen.

    Wir ermitteln den Wohnort des Unterhaltsschuldners

    Wir machen Ihre Auskunftsansprüche geltend und setzen diese erforderlichenfalls gerichtlich durch.

    Wir errechnen die Höhe Ihrer Ansprüche und klagen diese ggf. ein.

    Wir setzen Ihre Unterhaltsansprüche notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durch

Ist der Unterhaltsschuldner, z.B. der Kindesvater, nicht zu ermitteln oder können Unterhaltsansprüche nicht oder nicht in voller Höhe durchgesetzt werden, sind wir Ihnen bei der Beantragung öffentlicher Leistungen, z.B. nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, behilflich. Wer Unterhalt geltend machen möchte, hat mangels eigener finanzieller Mittel häufig Anspruch auf Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Die entsprechenden Formulare können Sie hier herunterladen.

Sie sehen sich nicht gerechtfertigten Unterhaltsforderungen ausgesetzt.

    Wir klären für Sie ob und inwieweit Sie unterhaltsverpflichtet sind.

    Wir ermitteln, ob zu dem vermeintlichen Unterhaltsgläubiger ein Verwandtschaftsverhältnis besteht, ggf. durch Klärung der Vaterschaft.

    Wir erörtern mit Ihnen umfassend Ihre finanzielle Situation und ermitteln alle unterhaltsrelevanten Belastungen.

    Wir errechnen die Höhe des geschuldeten Unterhalts und wirken ggf. auf eine Anpassung (Herabsetzung) bestehender Unterhaltstitel hin.

Unterhaltsschuldner sehen sich nicht selten einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB) ausgesetzt. Die Erfahrung zeigt, dass viele Staatsanwaltschaften und Strafgerichte keine hinreichenden Kenntnisse im Unterhaltsrecht haben und daher vorschnell Anklage erheben bzw. zu einer Strafe verurteilen. Gegen den Vorwurf einer Unterhaltspflichtverletzung sollten Sie sich frühzeitig und nachdrücklich verteidigen. Bei kaum einen anderen Vorwurf unterlaufen der Strafjustiz mehr Fehler. Insbesondere bei Selbständigen wird wegen fehlender betriebswirtschaftlicher Grundkenntnisse oftmals von einem unrichtigen Einkommen ausgegangen, werden Belastungen nicht berücksichtigt und zutreffende Unterhaltsberechnungen nicht angestellt.

Formulare

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Gil Bánhegyi
Telefon: 0561 - 574 26 21
E-Mail: banhegyi@recht21.com

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