Wofür wird der Anwalt vergütet?

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    Der Rechtsanwalt wird nach dem deutschen Vergütungssystem nicht für einen bestimmten Erfolg und - abgesehen z.B. von Straf- und Bußgeldsachen - in der Regel auch nicht für die Dauer und den Umfang seiner Tätigkeit vergütet.

    Die Rechtsanwaltsgebühren werden fällig für einen Erfolg wie für einen Misserfolg, gleichviel ob der Anwalt nur einen kurzen Schriftsatz oder zehn umfangreiche Schreiben gefertigt hat. Gleichermaßen entstehen Gebühren für ein Zuraten, das heißt, für die anwaltliche Bestätigung, dass der Mandant "im Recht" ist, wie für ein Abraten, nämlich die Auskunft, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überhaupt keine Aussichten auf Erfolg hat, also der Mandant "im Unrecht" ist.

    Die Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist Rechtsanwälten nur in Ausnahmefällen gestattet. Dieses System erscheint vielen Mandanten ungerecht. In der Tat ist es nur schwer zu vermitteln, dass man hohe Gebühren - nicht selten mehrere hundert Euro - zahlen soll, obwohl der Anwalt "nur" die Auskunft geben konnte, dass "nichts zu machen" ist. Erst recht stellt sich dieses Gefühl ein, wenn die Auskunft in einem Telefongespräch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch gegeben wurde, der Anwalt also nicht einmal "richtig tätig" geworden ist.

    Bitte berücksichtigen Sie bei der Beauftraung eines Anwalts, dass auch die mündliche Beratung grundsätzlich mit Kosten verbunden ist. Dies gilt auch für telefonische Anfragen und auch dann, wenn der Anwalt nur abraten kann.

    Die Pflicht des Rechtsanwaltes ist es, für den Mandanten die sicherste und kostengünstige Lösung zu suchen. Diese besteht häufig leider darin, alle Illusionen des Mandanten zu zerstören und ihm die Pläne von der "großen Klage" auszureden, ihn auf die Risiken eines Prozesses, Beweisprobleme und rechtliche Bedenken aufmerksam zu machen. Zu dieser Enttäuschung gesellt sich kurze Zeit später eine nicht unerhebliche Gebührenrechnung, die manchen Mandanten völlig ungerechtfertigt erscheint, weil der Anwalt vermeintlich nicht helfen konnte.

    Bedenken Sie aber, dass Ihnen noch viel weniger gedient ist, wenn der Anwalt Ihrem Drängen nachgibt und eine völlig aussichtslose Klage einreicht. Die Quittung hierfür erhalten Sie Monate später, wenn Ihre Klage abgewiesen wird und Sie ein Vielfaches an Kosten zu tragen haben.

    In vielen Fällen muss der Anwalt dazu raten, wegen tatsächlicher oder rechtlicher Probleme oder aus Kostengründen von der Durchführung eines Gerichtsverfahrens abzusehen, d.h., auf die Erhebung einer Klage zu verzichten, sie nur eingeschränkt einzureichen oder die Forderung eines anderen ganz oder teilweise anzuerkennen. Dies hat nichts mit fehlendem "Mumm" oder Durchsetzungsvermögen zu tun, sondern entspricht der berufs- und haftungsrechtlichen Pflicht des Anwalts. Durch ein falsches Zuraten in aussichtslosen oder zweifelhaften Fällen kann sich der Anwalt selbst schadensersatzpflichtig machen.

    Nicht jede Ungerechtigkeit lässt sich auch in einen Erfolg vor Gericht umsetzen. Recht haben und Recht bekommen, so sagt schon ein Sprichwort, ist nicht dasselbe. Hierauf muss Sie der Anwalt nachdrücklich aufmerksam machen - und auch für dieses Abraten Gebühren berechnen. Ihre "Ersparnis" liegt in diesen Fällen darin, dass Ihnen durch den anwaltlichen Rat keine weiteren Kosten durch ein aussichtsloses Gerichtsverfahren entstehen.

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