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    Kein anderes Rechtsgebiet ist so alltagsprägend und allgegenwärtig wie das Zivil- oder Privatrecht. Es regelt, vereinfacht gesagt, die Rechtsbeziehungen der Bürger und Kaufleute untereinander. Zum Zivilrecht gehören beispielsweise folgende Rechtsgebiete:

An einem privatrechtlichen Vertrag, z.B. einem Kauf-, Miet- oder Arbeitsvertrag, kann auch eine Behörde oder andere staatliche Stelle beteiligt sein. Demgegenüber regelt das öffentliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht, im wesentlichen die hoheitlich ausgestalteten Rechtsbeziehungen der Bürger zu Behörden.

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