Versorgungsausgleich

    Der Versorgungsausgleich soll dafür sorgen, daß die von jedem Ehegatten während der Ehe grundsätzlich für beide Ehegatten erwirtschafteten Anrechte auf Alters- und Invalidenversorgung (Rente) bei der Scheidung so verteilt und zugeordnet werden, daß das Rentenversicherungskonto beider Ehegatten einen gleich hohen Zuwachs währen der Ehezeit aufzuweisen hat.

Um den Versorgungsausgleich zutreffend ermitteln zu können, bedarf es einer Reihe von Angaben.

Den Fragebogen könnten Sie hier herunterladen.

Fragebogen zum Versorgungsausgleich (PDF)

Erläuterungen zum Fragebogen auf Versorgungsausgleich (PDF)







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