Wenn Sie körperliche oder seelische Verletzungen erlitten haben, können Sie neben dem Schadensersatz für die Kosten der Heilbehandlung auch Ersatz Ihres immateriellen Schadens verlangen. Dieser Ausgleich für nicht bezifferbare körperliche und seelische Beeinträchtigungen ist als Schmerzensgeld bekannt.
Obgleich die Entschädigungszahlungen in Europa traditionell nicht annähernd so hoch sind wie in den USA, zeichnet sich eine langsame, aber stetige Entwicklung zu höheren Schmerzensgeldern ab. Auch in unserem Rechtskreis setzt sich die Erkenntnis durch, dass eine Verletzung - häufig verbunden mit langfristigen Behinderungen oder äußerlichen Entstellungen (Narben, Amputationen, Prothesen) - lebenslange körperliche und seelische Beeinträchtigungen verursacht, die durch den Schädiger auszugleichen sind.
Jahrzehntelang galt in Deutschland die Rechtsauffassung, dass ein Unglücksfall für den Geschädigten durch hohe Schmerzensgeldzahlungen nicht nachträglich zum "Glücksfall" werden soll. Diese Ansicht ist heute allenfalls noch bei Bagatellverletzungen gerechtfertigt. Wer sich an einem heißen Kaffee die Zunge verbrüht, darf hierzulande kaum auf ein Schmerzensgeld hoffen. Schwere Verletzungen sind für das Opfer hingegen niemals ein Glücksfall, auch wenn es hierfür großzügig in Geld entschädigt wird. Selbst eine Millionenzahlung kann für einen schwerverletzten oder entstellten Menschen nie mehr als eine Genugtuung darstellen. Gleiches gilt für bleibende seelische Schäden bei Opfern von Gewalttaten und Unglücksfällen.
Vielen Menschen geht es dabei nicht um das Geld. Die finanziellen Folgen einer Körperverletzung werden oftmals durch Versicherungen ausgeglichen. Vielmehr wird die Verurteilung des Schädigers als ideeller Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und nicht zuletzt auch als "Strafe" begriffen, wenn es schon nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung des Schädigers kommt.
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