Schadensersatz
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    Wer einen Schaden verursacht hat, muss ihn wieder beseitigen oder Schadensersatz in Geld leisten. Diese scheinbar selbstverständliche Feststellung wirft bei näherer Betrachtung zahlreiche Probleme auf.

Häufig ist bereits streitig, ob der mutmaßliche Schädiger überhaupt für den Schaden verantwortlich ist. Steht die Person des Schädigers und die Ursächlichkeit seines Verhaltens für den Schaden fest, dreht sich der Streit zumeist um die Höhe des Schadens. Schließlich ist oftmals fraglich, welche Kosten und Schadenspositionen überhaupt ersatzfähig sind.

Als Geschädigter hat man zuallererst den unmittelbaren Schaden im Auge, beispielsweise das beschädigte Fahrzeug. Hinzu kommen jedoch häufig weitere Kosten, deren man sich erst im Laufe der Zeit bewusst wird, die jedoch mittelbar auf das Schadensereignis zurückzuführen sind:

  • Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter, ins Krankenhaus
  • Gutachterhonorare
  • entgangene Freizeit, versäumter Urlaub, verdorbene Urlaubsfreunden
  • Heilbehandlungen und Medikamente
  • Porto und Telefonkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre)
  • entgangener Gewinn
  • Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes
  • Mietkosten für eine Ersatzsache
  • Entgangene Gebrauchsvorteile / Genussmöglichkeiten / Nutzungsentschädigung
  • Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes
  • Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit

Bei einem Verkehrsunfall, der nicht von Ihnen verschuldet wurde, kommt zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Doch Vorsicht! Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn ihnen die Abrechnung unzureichend erscheint. Wer keinen Rechtsanwalt hinzu zieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzen wird. Im übrigen machen Versicherungen Sie natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten.

Bei Schadensfällen außerhalb des Straßenverkehrs ist die Schadensabwicklung nicht selten mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung verbunden. Denn freiwillig erstattet fast niemand alle Kosten, auf deren Ersatz der Geschädigte einen Anspruch hat. Falls der Schädiger liquide ist, geben Sie sich nicht vorschnell geschlagen und setzen Sie Ihr Recht durch.

Das können wir für Sie tun:

Wir begutachten Ihren Fall und teilen Ihnen mit, was Sie als Schadenspositionen geltend machen können und in welcher Höhe Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Wir erläutern Ihnen, wie Sie Ihr Recht kostengünstig, möglichst schnell und ohne gerichtliche Auseinandersetzung durchsetzen können. Sollte unserer Auffassung nach ein Prozess unvermeidlich sein, zeigen wir Ihnen die Chancen und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf.

Das benötigen wir von Ihnen:

Für die Begutachtung genügt zunächst eine möglichst detailreiche Schilderung des Sachverhaltes. Falls Ihnen bereits Unterlagen vorliegen, die für die Bearbeitung des Falles hilfreich sein könnten, lassen Sie uns bitte diese Unterlagen (Kopien) per Post, Fax oder E-Mail zukommen. Unsere Anschriften und Nummern finden Sie im Impressum. Selbstverständlich können Sie uns den Sachverhalt auch einfach per E-Mail schildern, ohne uns Unterlagen einzureichen. Die rechtliche Begutachtung kann jedoch in diesem Fall nur auf der Basis Ihrer Angaben erfolgen.

Formulare:

Antragsformular für Beratungshilfe (PDF)
Antragsformular für Prozesskostenhilfe (PDF)
Vollmacht (PDF)

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