Muss ich Ihnen Unterlagen zur Verfügung stellen?
Das Haupthandwerkszeug des Juristen ist die Information. Alle Unterlagen, die Sie uns für Ihren Fall zur Verfügung stellen können, sei es per Post, Fax oder E-Mail, können uns daher weiterhelfen. Bitte versenden Sie per Post nicht die Originale Ihrer Unterlagen, sondern nur Kopien. Selbstverständlich können Sie uns den Sachverhalt auch einfach per E-Mail schildern, ohne uns Unterlagen einzureichen. Die rechtliche Begutachtung kann jedoch in diesem Fall nur auf der Basis Ihrer Schilderung erfolgen.
Warum soll ich Unterlagen zur Verfügung stellen?Viele Menschen fragen sich, warum der Anwalt für sein Honorar nicht selbst die erforderlichen Informationen zusammenträgt. Auch von Gerichten erwarten viele Beteiligte, dass der Richter "von Amts wegen" den ganzen Sachverhalt aufklärt. Dies ist in unserer Zivilprozessordnung - im Gegensatz zum Strafprozess - jedoch nicht vorgesehen. Es ist Aufgabe der Parteien, also des Klägers und des Beklagten, alle relevanten Informationen zusammenzutragen. Was nicht vorgetragen wird, ist auch nicht in der Welt und kann daher nicht Grundlage des Urteils werden.
So manches Urteil, das nach Ansicht der Parteien "ungerecht" ist, weil der Sachverhalt sich in Wirklichkeit ganz anders abgespielt hat, beruht auf der unvollständigen Information des Gerichts. Der Richter kann und darf sein Urteil jedoch nur auf die ihm zur Verfügung stehenden Informationen stützen. Weder der Rechtsanwalt noch der Richter sind Detektive oder Polizisten, die selbst die erforderlichen Informationen zusammensuchen. Dies ist Aufgabe der Parteien des Zivilprozesses.
Natürlich kann Ihr Rechtsanwalt auf Wunsch auch als Ermittler tätig werden oder einen Privatdetektiv beauftragen. Was im Fernsehen jedoch nicht gezeigt wird: eine solche Vorgehensweise würde den Mandanten leicht mehrere Tausend Euro kosten. Denn Stundensätze von 200 bis 300 Euro sind sowohl bei Privatdetektiven als auch bei Rechtsanwälten nicht unüblich und sogar notwendig, um kostendeckend arbeiten zu können.
Weshalb genügt nicht generell eine Schilderung des Sachverhaltes?Wer ein rechtliches Problem hat, schildert den Sachverhalt häufig ungeordnet aus seiner subjektiven Sicht. Viele Informationen sind für die rechtliche Begutachtung jedoch völlig überflüssig. Andere Angaben werden hingegen verschwiegen, weil der Mandant sie für nicht so wichtig hält. Nach einem Blick in die Unterlagen stellt sich der Fall für Rechtsanwälte und Richter nicht selten anders dar, als der Mandant es vorgetragen hat. Der Jurist weiß, worauf es ankommt. Er konzentriert den Fall auf die wesentlichen Aspekte und filtert alle überflüssigen Informationen heraus. Dies lässt sich mit Hilfe von Urkunden und Belegen besser bewerkstelligen als durch die subjektiven Schilderungen des Betroffenen.
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