Produkthaftung   |   Defekte Sicherheitsgurte
Rufen Sie an:
0561 - 574 26 20

   Sicherheitsgurte können unter Fehlfunktionen leiden. Der Verschluß kann sich im falschen Augenblick öffnen, nicht öffnen oder sich aus der Verankerung lösen; nicht selten blockiert der Aufrollmechanismus bei einem Unfall nicht wie vorgesehen.

    Die Folgen für die Fahrzeuginsassen sind regelmäßig gravierend. Versicherungen wenden in diesen Fällen oftmals ein, der Verletzte oder Getötete sei nicht angeschnallt gewesen. Stützen können sie sich hierbei häufig auf die Routineberichte von Polizei und Rettungskräften, die ein mögliches Versagen des Sicherheitsgurtes nicht geprüft haben. Bei einem aus dem Fahrzeug geschleuderten Fahrzeuginsassen wird vielfach ohne nähere Untersuchung unterstellt, er sei nicht gesichert gewesen.

    Fehlfunktionen des Gurtes können nur durch erfahrene Sachverständige festgestellt werden. Deshalb ist es wichtig, das verunfallte Fahrzeug nicht freizugeben oder zu veräußern, bevor die Beweise durch einen Gutachter gesichert worden sind. Denken Sie daher immer an die Möglichkeit einer technischen Fehlfunktion, wenn beispielsweise ein Angehöriger bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt oder getötet worden ist, weil er vermeintlich nicht angeschnallt war.

    In Fällen des Versagens der Sicherungssysteme ist an eine Produkthaftung des Herstellers zu denken. Diese ist jedoch kaum nachzuweisen, wenn sich der Fahrer allein im Auto befand und ein Fehler des Sicherheitsgurtes nicht geprüft worden ist, bevor das Fahrzeug verschrottet oder weiterveräußert wurde.

    Verlassen Sie sich nicht darauf, daß die Polizei die Unfallursache ermittelt. Bei scheinbar selbstverschuldeten Unfällen ohne Fremdbeteiligung finden regelmäßig keine eingehenden Untersuchungen zur Unfallursache statt. Als Geschädigter oder Angehöriger müssen Sie daher selbst für die Sicherung der Beweise Sorge tragen. Anderenfalls werden Sie ein technisches Versagen in einem Schadensersatzprozeß nicht nachweisen können. Vertrauen Sie daher auf die Erfahrung eines Anwalts.

Setzten Sie sich mit uns in Verbindung:
info@recht21.com

KANZLEI | ANWÄLTE | REFERENZEN | TÄTIGKEITSGEBIETE | ARBEITSRECHT | BAURECHT | ERBRECHT | FAMILIENRECHT | HANDELSRECHT | INKASSO | INTERNETRECHT | KAUFRECHT | MIETRECHT | REISERECHT | SCHADENSERSATZ | SCHMERZENSGELD | SOZIALRECHT | STRAFRECHT | VERKEHRSRECHT | WERKVERTRAGSRECHT | WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT | ZWANGSVOLLSTRECKUNG | TIPS & HINWEISE | KOSTEN | BERATUNGSHILFE | PROZESSKOSTENHILFE | PFLICHTVERTEIDIGER | FORMULARE | KONTAKT | NOTFALL-NUMMER | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: ARBEITSRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: FAMILIENRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: STRAFRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: STRAFVOLLZUG | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: URHEBERRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: VERWALTUNGSRECHT | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: HAUSDURCHSUCHUNG | GERICHTSENTSCHEIDUNGEN: PFLICHTVERTEIDIGER | SITEMAP